AGB
1. Vereinfachte allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der ROTH GmbH Altensteig, Stand 23.03.2021 für die gesamte Geschäftsbeziehung mit Ausnahme von End-Verbraucher-Verträgen im Sinne von §310BGB. Zur Gleichbehandlung aller ROTH-Kundengruppen, wird wegen Vielfältigkeit deren Einkaufsbedingungen juristisch hiermit ausdrücklich widersprochen.
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2. Alle Preise sind zzgl. jeweils gültiger Mehrwertsteuer, ab Werk Altensteig-Spielberg auf BRD-Festland zzgl. Frachtkosten je Paket zu ROTH-Nettopreisen oder zu speziellen Ab-Werk-Angeboten.
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3. Unter 100,– € Nettowert/pro Sendung 10,00 € Bearbeitungszuschlag.
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4. Keine Transport-Verpackungs-Rücknahme.
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5. Gefahrenübergang: Bei Abruf-Aufträgen, ab dem bestellungsgemäßen Abruf-/Bereitstellungstermin, bei allen anderen Aufträgen ab Auftragsbestätigungs-Liefertermin / Fertigstellungsanzeige/Aufforderung zur Abholung, spätestens bei Übergabe an den Transporteur, auch für Teilmengen.
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6. Alle Zahlungen sind fällig per Überweisung ab Rechnungsdatum, sowie ab VZ-Vorauszahlungsrechnungsdatum, spätestens ab vorgenanntem Gefahrenübergang, auch für Teilmengen. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen 3% Skonto.
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7. 100 % Vorauszahlung auf Konto ROTH GmbH bei Sparkasse Pforzheim-Calw, IBAN DE61 666500850003002608, wird vor Auftragsfertigung verlangt bei:
a) Kunden ohne Sicherheitsleistung (Bürgschaft/Delkredere),
b) berechtigtem Verdacht auf evtl. spätere Zahlungs-Unfähigkeit, oder wenn im Geschäftsablauf Zahlungs- und Abwicklungs- Unregelmäßigkeiten bekannt sind, oder befürchtet werden.
c) bei Projekt-Sonderanfertigungen oder späterer Abnahme als im LV oder im Angebot vorgesehenen ist.
d) Ab 20.000,00 € erhalten Sie auf Verlangen vorab eine von der ROTH GmbH bezahlte Bürgschaftsurkunde unserer Sparkasse, für den Fall der Nichtbelieferung z.B. wenn sich der Auftrag nicht wie vorgesehen durchführen lässt, oder aus anderen Gründen nicht durchgeführt werden kann.
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8. Haftung:
a) Die ROTH-Kunden haben die Montage-/Bedienungs-Infos verpflichtend an die Endkunden durchzureichen. Erhält der Endkunde eine für örtliche Situation ungeeignete Anleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer angepassten/mangelfreien Montage-/Bedienungs-Info verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der ordnungsgemäßen Montage/bestimmungsgemäßen Nutzung entgegensteht.
b) Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. Der Höhe nach beschränken wir den Schadenersatz auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, tatsächlichen Durchnittsschaden.
c) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung und bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Kunden.
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9. Gewährleistung:
a) neben den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gewähren wir keine Garantie.
b) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Gefahrenübergang
c) Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
d) Ein offen erkennbarer Mangel unserer Ware muss innerhalb 5 Tagen (DPD/Speditionen-Regelung) nach Übergabe der Ware in Textform gerügt werden (verdeckte Mängel ausgenommen).
e) Wählt der Kunde, seiner Meinung nach, wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach Fehlschlägen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
f) Bei Rücknahme wird für unbenutzte, saubere Lager-Type eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % des Warenwertes, mind. jedoch 30 € vereinbart. Die Rücknahme erfolgt nur nach vorheriger Genehmigung der ROTH GmbH.
g) Sondergrößen, Projektkommissionen und Spiegel sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
h) Sie gilt z.B. nicht für Abnutzung am Verschleissteil: Vakuum-Gummi-Saugscheibe
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10. Rückgriffshaftung:
a) Falls die Ware an private Endverbraucher weitergegeben wird, darf unser Kunde keine Beschaffenheitsgarantie abgeben, jedoch Gewährleistungsfrist.
b) Unser Kunde hat uns unverzüglich über jeden Sachmangel beim Käufer zu benachrichtigen, damit wir möglichst innerhalb 30 Tagen, über das weitere Vorgehen im Rahmen der Nacherfüllung entschieden haben. Erst nach unserer Entscheidung darf der Händler mit einer Reparatur beginnen, eine Neulieferung zusagen oder sich auf Unzumutbarkeit der von seinem Käufer gewählten Nacherfüllungsalternative berufen. Auf unser Verlangen hat unser Kunde uns das beanstandete Produkt zuzusenden.
c) Technische und/oder Medizinprodukte sind wegen lediglich „Nichtgefallen“ von der Rückgabe an ROTH ausgeschlossen.
d) Ein Anspruch gegen den Verkäufer auf Aufwendungsersatz gemäß § 478 Abs. 2 BGB besteht auch dann nur in der gemäß § 478 Abs. 2 in Verbindung mit § 439 Abs. 2 BGB vorgesehene Höhe, wenn der Vertrag zwischen dem letzten Verkäufer und dem Verbraucher nicht deutschem Recht unterliegen sollte.
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11. Eigentumsvorbehalt, Verarbeitungsklausel, Vorausabtretung:
a) Bis zur vollständigen Zahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer oder Besteller bestehenden Forderungen bleiben alle gelieferten Waren unser Eigentum. Bei Bezahlungsunsicherheit ist dies Vorbehaltsware und vom Kunden zu kennzeichnen, der bauseitige Einbau/Nutzung ist dann vor Zahlungsausgleich nicht erlaubt
b) Wir sind innerhalb der Nachfrist berechtigt, die Vorbehaltsware wieder in Besitz zu nehmen, ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde gestattet uns schon jetzt bei Vorliegen dieser Voraussetzungen zu den üblichen Geschäftszeiten in seinen Geschäftsräumen die Vorbehaltsware wieder in Besitz zu nehmen/abholen zu lassen.
c) Wir sind auch berechtigt, vom Vertrag oder Teilen des Vertrages durch schriftliche Erklärung zurückzutreten, falls der Kunde zahlungsunfähig wird, die Überschuldung des Kunden eintritt, der Kunde seine Zahlungen einstellt oder der Kunde Insolvenzantrag gestellt hat. Das Rücktrittsrecht ist bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausübbar. Der Kunde hat uns unverzüglich über den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, der Überschuldung oder Zahlungseinstellung zu informieren. Unterlässt der Kunde eine solche Mitteilung, ist er verpflichtet, uns mindestens den Pauschalbetrag von 5% des Warenwertes zu bezahlen.
d) Für den Fall der Veräußerung vor oder nach Verbindung unserer Ware mit anderen oder Be- und Verarbeitung tritt der Kunde schon jetzt alle, gegen seinen Kunden hieraus entstehenden Ansprüche, auch soweit sie Entgelte für Arbeitsleistungen enthalten, mit allen Nebenrechten und Sicherheiten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware gemäß unserem Rechnungsbetrag bzw. in Höhe des jeweiligen Eigentumsanteils an uns ab.
e) Der Käufer/Besteller ist befugt, unser Eigentum im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern und er ist widerruflich berechtigt, die an uns abgetretene Forderung selbst einzuziehen. Die Veräußerungsbefugnis und Einzugsberechtigung erlöschen, wenn sich der Käufer/ Besteller in Verzug befindet oder mit seinen Kunden Unabtretbarkeit seiner Forderung vereinbart. Eine Abtretung an Dritte ist nicht gestattet. Der Käufer/Besteller ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder die Ware zur Sicherheit zu übereignen. Von Pfändungen hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen.
f) Übersteigt die (Vorauszahlungs-)Sicherheit die zu sichernde Forderung um mehr als 20%, so verpflichten wir uns auf Verlangen zu deren Freigabe nach unserer Wahl.
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12. Rechtliches
a) Datenschutz: Wir speichern Ihre Firmen- und Auftragsdaten für evtl. erwünschte Ersatzteil- und Nachlieferungen sowie für eine bei ROTH MOBELI Medizinprodukten bestehende Chargen-Rückrufverpflichtung.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Altensteig. Wir sind berechtigt, unsere Forderungen auch am Sitz des Kunden gerichtlich geltend zu machen
c) Produkthaftpflicht mit, vom Vertriebspartner zu ermittelnder jeweiliger Landesvorschrift (generell für Übersee/Osteuropa) wird nur für von der ROTH GmbH mit je Produkt zusätzlichen roten Warnhinweisen ausgerüsteten und für dorthin bestellte Produkte übernommen.
d) Es gilt als vereinbart, dass alle Streitigkeiten die sich im Zusammenhang mit diesen AGBs ergeben, ab 2500€ Warenwert, nach der Schiedsgerichtsordnung in deutsch und englisch von: Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) e.V. – German Arbitration Instituion, in deren Hauptgeschäftsstelle: DIS Köln, Beethovenstr. 5-13, 50674 Köln, (www.disarb.org) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtweges endgültig entschieden wird, damit eine gerichtliche Handhabung vermieden wird. Bis 100.000€ Warenwert Anzahl der Schiedsrichter:1, darüber auf Antrag 3.
Das anwendbare materielle Recht ist: Deutsches Recht.
e) Sollte der Kunde die ordentliche deutsche Gerichtsbarkeit anrufen, welche dann ausschließlich zuständig ist, sind zur Kostendämpfung evtl. schon beauftragte DIS-Gutachten mit zu verwenden.
f) Ist eine Klausel oder ein Teil dieser Bedingungen unwirksam, sollen die anderen Klauseln dennoch Gültigkeit behalten.
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